Agentur
Dienstleistung im Auftrag Dritter
Eine Agentur (von lateinisch agere: tun, treiben, handeln) vertritt die Belange und Interessen eines Dritten in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung. Klassischerweise findet sich die für die Agentur typische Dienstleistungsbeziehung unter anderem im Bereich der Literatur, der Kunst und der Musik, aber auch in der Werbung oder im Nachrichten-Bereich.
Im anglo-amerikanischen Sprachgebrauch ist der korrespondierende Begriff zu Agentur, “agency” (etwa: “Behörde”), im Bereich von staatlichen Hoheitsaufgaben gebräuchlich, weshalb entsprechende Körperschaften diese Funktionsbezeichnung tragen. Beispiele dafür sind etwa der Name “Central Intelligence Agency” (CIA) für den US-amerikanischen Auslandsgeheimdienst, aber auch viele Bezeichnungen von Funktionseinheiten internationaler Organisationen, z.B. in der EU oder bei den Vereinten Nationen.
Offenbar unter dem Einfluss des englischen Ausdrucks und wohl ebenfalls als Hinweis auf ein vermeintlich gewandeltes Behördenbild ersetzt der Begriff Agentur auch in Deutschland mittlerweile an einigen Stellen die Bezeichnungen “Amt”, “Anstalt” oder “Behörde”. Bekanntestes Beispiel ist die ehemalige “Bundesanstalt für Arbeit”, die seit 2005 “Bundesagentur für Arbeit” heißt.
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Veröffentlicht am Dienstag, den 27. April 2010 um 14:07 Uhr
Kategorien: Lexikon
Tags: Agency, Agentur, Anstalt, Behörde, Dienstleistung, Kunst, Literatur, Musik, Werbung
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