Gebühr

Entgelt

Eine (veraltet: Gebührnis) ist eine , die für verschiedene behördliche Tätigkeiten erhoben wird, oder ein , das gesetzlich geregelt ist, z. B. die .

Im Sprachgebrauch wird der Begriff auch häufig auf privatwirtschaftliche Entgelte angewandt, insbesondere bei ehemals staatlichen Leistungen ().
In der Finanzverwaltung werden auch die besonderen Vergütungen, die vom Zahlungspflichtigen erhoben werden, so genannt. Hierbei handelt es sich um unmittelbar veranlasste öffentliche (Staats-, Gemeinde-)Leistungen oder Beträge, die für die Benutzung von öffentlichen (Staats-, Gemeinde-)Einrichtungen festgelegt wurden.
Da es keine Legaldefinition des Begriffes gibt, hat die Rechtsprechung in Anschluss an Dieter Wilke (Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973) die folgende Definition (weiter-)entwickelt: Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche , die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 [226]).

Man unterscheidet zwischen , die für eine Amtshandlung fällig werden (beispielsweise für eine Baugenehmigung), und , die (oft auch der Höhe nach) von der Inanspruchnahme einer Einrichtung abhängen (beispielsweise die ).
Abzugrenzen ist die Gebühr vom sogenannten Beitrag, der für die Bereitstellung einer Leistung erhoben wird, unabhängig davon ob diese in Anspruch genommen wird oder nicht.

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