Verfassungsgericht muss erneut über Hartz IV beraten
Die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes kommt erneut vor das höchste deutsche Gericht: Das Berliner Sozialgericht hält den aktuellen Wert für zu niedrig. Die Leistungen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, urteilten die Richter und riefen das Bundesverfassungsgericht an.

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